Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die bereits zugesagten Fahrradständer an der Kreuzung Merianstraße/Gaußstraße zu installieren, um die Sichtbarkeit zu verbessern und den Zugang zum Verteilerschrank der Telekom zu gewährleisten. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die bereits seit 2021 und erneut 2022 (ST 2246) zugesagten Fahrradständer an der Kreuzung Merianstraße/Ecke Gaußstraße endlich zu installieren. Im Zuge dieser Maßnahme sollten zusätzlich der gegenüberliegende Verteilerschrank der Telekom und der Schachtdeckel durch geeignete Maßnahmen frei gehalten werden.
Begründung
Die Kreuzung ist häufig zugeparkt und dadurch schlecht einsehbar. Gleichzeitig sollte der Verteilerschrank der Telekom immer zugänglich sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2022STST 2246Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installierenStellungnahme
- 9. Januar 2024OFOF 639/3Fahrradständer Merianstraße/GaußstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5047Fahrradständer Merianstraße/GaußstraßeDirektanregung
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 1531Fahrradständer Merianstraße/GaußstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3