Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
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Bisheriger Verlauf
05.06.2013
25.08.2019
10.09.2019
24.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Details im PARLIS OF_1100-6_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Details im PARLIS OM_5046_2019Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Details im PARLIS ST_84_202025.08.2019
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Details im PARLIS OF_1100-6_201910.09.2019
Anregung Ortsbeirat
Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Details im PARLIS OM_5046_201924.01.2020
Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Details im PARLIS ST_84_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5046 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 25.08.2019
Betreff: Sossenheim: Sichere Rad- und Fußwegverbindung nach Eschborn
Vorgang: NR 631/13 SPD Der Magistrat wird gebeten, auf Hessen Mobil einzuwirken, damit eine sichere Rad- und Fußwegverbindung durch die Autobahnunterführung der A 66 an der Anschlussstelle Eschborn (17) parallel zur Siegener Straße von Sossenheim-Nord erstellt wird, die Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit eröffnet, gefahrlos nach Eschborn zu kommen. Begründung:
Am 19.08.2019 fand in Sossenheim eine Veranstaltung zum Thema Radverkehr in Sossenheim statt, an der auch der verkehrspolitische Sprecher des ADFC Frankfurt, Bertram Giebeler, teilnahm. Es war der Wunsch von vielen Bürgern und des ADFC, dass der Radverkehr in Sossenheim sicherer wird. Es wurde unter anderem dieser konkrete Vorschlag gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2013, NR 631 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 84
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2