Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Situation bezüglich des fehlenden Grundstücks für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr in Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim zu prüfen. Ziel ist es, eine Lösung für das seit Jahren bestehende Problem zu finden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, bis wann und insbesondere wo es mit dem seit Jahren bekannten Problem des fehlenden Grundstücks für das mit erster Priorität zu realisierende neue Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim gut weitergehen soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2024OFOF 741/10Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und EckenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5000Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und EckenheimDirektanregung
- 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1432Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0