Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
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Bisheriger Verlauf
08.01.2024
23.01.2024
29.07.2024
Antrag Ortsbeirat
Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Details im PARLIS OF_741-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Details im PARLIS OM_5000_2024Stellungnahme des Magistrats
Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Details im PARLIS ST_1432_202408.01.2024
Antrag Ortsbeirat
Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Details im PARLIS OF_741-10_202423.01.2024
Anregung Ortsbeirat
Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Details im PARLIS OM_5000_202429.07.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Details im PARLIS ST_1432_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 741/10 vom 08.01.2024
Betreff: Ersatzgrundstück und Neubau für die Freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, bis wann und insbesondere wo es mit dem seit Jahren bekannten Problem des fehlenden Grundstücks für das mit erster Priorität zu realisierende neue Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim gut weitergehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0