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Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.04.2016

Anregung Ortsbeirat

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS OM_6_2016
18.07.2016

Stellungnahme des Magistrats

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS ST_961_2016
18.08.2016

Antrag Ortsbeirat

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS OF_69-9_2016
01.09.2016

Anregung Ortsbeirat

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS OM_499_2016
21.11.2016

Stellungnahme des Magistrats

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle "Dornbusch"

Details im PARLIS ST_1555_2016
05.03.2018

Antrag Ortsbeirat

Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_425-9_2018
15.03.2018

Anregung Ortsbeirat

Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_2898_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 69/9 vom 18.08.2016

Betreff: Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle "Dornbusch" Vorgang: OM 6/16 OBR 9; ST 961/16 Der Ortsbeirat begrüßt zwar, dass der Magistrat das Anliegen, das mit der Vorlage OM 6 an ihn herangetragen wurde, innerhalb kurzer Zeit aufgegriffen hat. Allerdings ist das Ergebnis nicht akzeptabel und wird abgelehnt. Die Verschiebung des Standortes um wenige Meter nach Osten, vom Haus Nr. 3 vor das Schaufenster des Geschäfts in dem Gebäude Am Dornbusch 1, wird von den Anliegern als Provokation empfunden. Die untragbaren Zustände, die in der Begründung zur Vorlage OM 6 geschildert wurden, werden damit eher verstärkt als behoben. Weshalb der Kleidercontainer am alten Standort verblieben ist und die optische Verschandelung des Straßen- bzw. Bürgersteigbildes sich nunmehr von Haus Nr. 3 bis vor das Gebäude Nr. 1 direkt an der Rückseite des Abgangs zur U-Bahn-Station hinzieht, ist völlig unverständlich. Insbesondere wird mit der bereits vorgenommenen Verlagerung nicht der Anregung des Ortsbeirats in der Vorlage OM 6 entsprochen. Diese zielte auf eine Standortverlegung, welche "die Anwohner im Bereich der Bushaltestelle (ab der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch bis etwa Am Dornbusch 7) weniger belastet", ob, beispielsweise in den nördlichen Bereich der Kreuzung Am Dornbusch/Raimundstraße oder in den Bereich des Mittelstreifens vor dem Parkstreifen (nördlich der Kreuzung Am Dornbusch/Platenstraße). Nach Mitteilung der Anwohner lädt der neue Standort noch besser zur Verschmutzung ein, das Abstellen von Flaschen oder Ablegen von Müll erfolge j etzt zwischen Kleidercontainer und U-Bahn-Abgang. Leider dienten die so platzierten Container vielen Bürgern zum Entsorgen von Unrat. Der Kleidercontainer trage ebenfalls zur Verschandelung dieses Bereichs vor ihren Haustüren und Schaufenstern bei. Eine Umsetzung des Kleidercontainers vor das Haus Am Dornbusch, wie möglicherweise ins Auge gefasst (siehe ST 961), wäre im Übrigen nicht vermittelbar, da sich der Ortsbeirat 9 seit Jahren dort um eine Umgestaltung mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem für den Stadtteil Dornbusch zentralen Platz engagiert. Ein öffentliches Bedürfnis für die Aufstellung des Kleidercontainers in den beiden in Rede stehenden Bereichen der U-Bahn-Haltestelle "Dornbusch" besteht nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. der Vorlage OM 6 entsprechend zu verfahren und eine Verlegung der Glascontainer an einen der vorgenannten Standorte vorzunehmen, falls sich keine andere, weniger belastende Stelle anbietet;


2. zu prüfen und dem Ortsbeirat 9 zu berichten, wer den Altkleidercontainer aufgestellt hat und ob für die Aufstellung des Containers an diesem Standort eine Erlaubnis erteilt wurde;
3. falls für den Standort des Kleidercontainers keine Erlaubnis vorliegt, für dessen schnelle Entfernung Sorge zu tragen, insbesondere wegen der Ungeeignetheit des Standortes, keinesfalls aber nachträglich eine Erlaubnis zu erteilen. Eine möglicherweise ins Auge gefasste Versetzung auf den Platz vor dem Haus Am Dornbusch soll auf jeden Fall unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 6
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1555 Antrag vom 05.03.2018, OF 425/9 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2898 Aktenzeichen: 92 13