Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger

Details im PARLIS OF_475-12_2024
19.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger

Details im PARLIS OM_4986_2024
13.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger

Details im PARLIS ST_928_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4986 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 08.01.2024

Betreff: Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger
Der Magistrat wird gebeten, ab dem Jahr 2025 zu dem Neujahrsempfang der Stadt Frankfurt auch die in den Stadtteilen verwurzelten ehrenamtlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger mit einzuladen, insbesondere Senioren- und Kinderbeauftragte sowie Stadt- und Sozialbezirksvorsteher.

Begründung:

Bislang werden offenbar zwar Stadtverordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte und weitere politische Amtsträger zum Neujahrsempfang der Stadt Frankfurt in den Frankfurter Römer eingeladen, für die ehrenamtlichen Amtsträger gilt dies aber offenbar nicht im gleichen Umfang. Neben dem Empfang als eine Form der Anerkennung für geleistete Arbeit bietet dieses jährliche Ereignis auch eine willkommene Gelegenheit zur Vernetzung über die Grenzen von Bezirken und Ämtern hinweg und sollte daher auch den ehrenamtlichen Amtsträgern zugutekommen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zahl möglicher weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer spürbar kleiner sein dürfte als die rechnerische Anzahl der infrage kommenden Personen, was nicht nur auf die jeweilige zeitliche Verfügbarkeit zurückzuführen ist, sondern auch auf teilweise Überschneidungen gerade auch mit den bereits eingeladenen Ortsbeiräten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 928 Aktenzeichen: 51