Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ab dem Jahr 2025 ehrenamtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger zu dem Neujahrsempfang der Stadt Frankfurt einzuladen. Dies soll die Anerkennung ihrer Arbeit fördern und die Vernetzung zwischen den Stadtteilen unterstützen.
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Thema Senioren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ab dem Jahr 2025 zu dem Neujahrsempfang der Stadt Frankfurt auch die in den Stadtteilen verwurzelten ehrenamtlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger mit einzuladen, insbesondere Senioren- und Kinderbeauftragte sowie Stadt- und Sozialbezirksvorsteher.
Begründung
Bislang werden offenbar zwar Stadtverordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte und weitere politische Amtsträger zum Neujahrsempfang der Stadt Frankfurt in den Frankfurter Römer eingeladen, für die ehrenamtlichen Amtsträger gilt dies aber offenbar nicht im gleichen Umfang. Neben dem Empfang als eine Form der Anerkennung für geleistete Arbeit bietet dieses jährliche Ereignis auch eine willkommene Gelegenheit zur Vernetzung über die Grenzen von Bezirken und Ämtern hinweg und sollte daher auch den ehrenamtlichen Amtsträgern zugutekommen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zahl möglicher weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer spürbar kleiner sein dürfte als die rechnerische Anzahl der infrage kommenden Personen, was nicht nur auf die jeweilige zeitliche Verfügbarkeit zurückzuführen ist, sondern auch auf teilweise Überschneidungen gerade auch mit den bereits eingeladenen Ortsbeiräten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2024OFOF 475/12Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und AmtsträgerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4986Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und AmtsträgerDirektanregung
- 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 928Neujahrsempfang auch für ehrenamtliche Amtsträgerinnen und AmtsträgerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats