Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4977 entstanden aus Vorlage: OF 1706/6 vom 19.01.2011
Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße grundsätzlich so zu verändern, dass die Grünphase aus Richtung Rödelheim in Richtung Sossenheim länger und die Grünphase aus der Wilhelm-Fay-Straße in Richtung Rödelheim kürzer geschaltet wird.
Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße bevorzugt grundsätzlich den abfließenden Verkehr aus dem Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße, obwohl der Verkehr aus dem Gewerbegebiet zwei Ausfahrmöglichkeiten (Sossenheim und Eschborn) hat. Insbesondere nachmittags zum Feierabendverkehr gibt es einen beachtlichen Rückstau in Richtung Rödelheim, der u.a. die Pünktlichkeit der Buslinie 55 einschränkt. Dies ist nicht nachvollziehbar! Aus diesem Grund wird der Magistrat dringend um eine Änderung der Ampelschaltung zugunsten des Verkehrs auf der Westerbachstraße aus Richtung Rödelheim gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2011OFOF 1706/6Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2011Sie sind hierOMOM 4977Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-StraßeDirektanregung
- 2. August 2011Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 864Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.