Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
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Bisheriger Verlauf
05.01.2016
22.01.2016
09.05.2016
Antrag Ortsbeirat
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
Details im PARLIS OF_1197-5_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
Details im PARLIS OM_4972_2016Stellungnahme des Magistrats
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
Details im PARLIS ST_771_201605.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
Details im PARLIS OF_1197-5_201622.01.2016
Anregung Ortsbeirat
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
Details im PARLIS OM_4972_201609.05.2016
Stellungnahme des Magistrats
Radwegführung Stresemannallee zwischen Kennedyallee und Friedensbrücke
Details im PARLIS ST_771_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4972 entstanden aus Vorlage: OF 1197/5 vom 05.01.2016 Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Radwegführung auf der Stresemannallee Richtung Norden, zumindest zwischen der Gartenstraße und dem Brückenkopf der Friedensbrücke, zu verwirklichen.
Begründung:
Im Zuge des Baus der neuen Straßenbahnlinie auf der südlichen Stresemannallee wurde auch eine neue Radwegverbindung von und bis zur Kreuzung Kennedyallee geschaffen. Der gegenwärtige Radweg zwischen der Kennedyallee und der Friedensbrücke Richtung Norden verläuft als Bordsteinradweg neben dem Gehweg und ist zu schmal. Radfahrende, die von der Kennedyallee kommend direkt links in die Stresemannallee abbiegen, haben gar keine Möglichkeit, den Radweg der Stresemannallee zu benutzen. Außerdem ist die Führung an der Einmündung in die Gartenstraße aufgrund der Verschwenkung gefährlich für Radfahrende. Das Gleiche gilt für die Querung des Schaumainkais. Um eine sichere Radwegführung zu gewährleisten, muss ein direkter, gradliniger Fahrstreifen markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 771 Aktenzeichen: 32 1