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Organisatorische Unterstützung des Kufü-Festes

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4971 entstanden aus Vorlage: OF 879/2 vom 02.08.2019

Betreff: Organisatorische Unterstützung des Kufü-Festes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Veranstalterinnen und Veranstalter des Kufü-Festes auf dem Kurfürstenplatz folgende Unterstützung seitens der Stadt erhalten können, sofern sie das Fest in den kommenden Jahren wieder veranstalten:

  1. Die Veranstalterinnen und Veranstalter erhalten für das Fest einen Stromanschluss durch die Mainova. Die Veranstalterinnen und Veranstalter zahlen selbstverständlich die Stromkosten, werden jedoch durch die Stadt bzw. die Mainova von den Kosten für Bereitstellung und Anschluss entlastet.
  2. Die Veranstalterinnen und Veranstalter erhalten für das Fest einen festen Trink- und Abwasseranschluss.
  3. Die Stadt sorgt am Abend vor dem Fest oder am Morgen des Festes für eine Entleerung der Müllbehälter auf dem Kurfürstenplatz. Der Ortsbeirat wird den Magistrat, sofern dieser die Anregung aufgreift, rechtzeitig vor Beginn des Festes z. B. durch den Ortsvorsteher an die Anregung erinnern. Begründung: Das Kufü-Fest des gemeinnützigen Vereins Begegnen in Bockenheim e. V. fand in diesem Jahr zum vierten Mal statt und erfreut sich insbesondere bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie einem jungen Publikum zunehmender Beliebtheit. Die Veranstalterinnen und Veranstalter waren dabei auch stark um größtmögliche ökologische Nachhaltigkeit bemüht, indem sie z. B. Kompost- statt Chemietoiletten sowie kompostierbares Geschirr und Besteck organisierten. Gleichwohl ist die Organisation für die ehrenamtlichen Festorganisatorinnen und Festorganisatoren nur mit sehr viel Eigenengagement, Zeit und Mühe realisierbar. Das Fest ist zudem insbesondere durch seinen nicht kommerziellen Charakter geprägt und bietet somit einen wichtigen Alternativentwurf zu den sonst in Frankfurt üblichen Straßenfesten. Gleichwohl haben auch letztere ihre Berechtigung und leisten einen wertvollen Beitrag für die Attraktivität der Stadt. Allerdings sollte die Stadt bestrebt sein, insbesondere nicht kommerzielle und ehrenamtliche Ansätze in diesem Bereich zu fördern. Alle drei Maßnahmen sind für die Stadt leicht und ohne großen organisatorischen und finanziellen Aufwand umzusetzen, da sie dies bei den zuständigen Stellen und städtischen Unternehmen anordnen kann. Zu Ziffer 1.: Ohne Strom keine Bühne, keine Essensstände, keine kühlen Getränke. 2019 wurde dieser über Dieselgeneratoren bereitgestellt. Dies ist nicht nur mit Lärm, Abgasen und klimaschädlichen Emissionen verbunden. Es ist geradezu absurd inmitten der Stadt, in der überall Stromleitungen und -verteiler zu finden sind, einen Dieselgenerator aufzustellen. Nötig wurde dies für die Veranstalterinnen und Veranstalter zum einen wegen des anscheinend hohen organisatorischen Aufwands, eine Technikerin/einen Techniker für den Anschluss an den Stromverteiler zu erhalten. Zum anderen lagen die aufgerufenen Kosten allein für den Anschluss deutlich über den Gesamtkosten für den Generator samt Treibstoff (circa 700 Euro gegen 200 Euro). Zu Ziffer 2.: Die Veranstalterinnen und Veranstalter boten während des gesamten Festes kostenlos Trinkwasser in Bechern für die Besucherinnen und Besucher an. Davon wurde auch wegen der hohen Temperaturen rege Gebrauch gemacht. Dies führte dazu, dass praktisch während der gesamten Festdauer (10:00 Uhr bis 22:00 Uhr) eine Person der Organisatorinnen und Organisatoren zwischen einer Privatwohnung und dem Platz hin und her laufen musste, um die Wasserversorgung aufrechtzuerhalten. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Veranstalterinnen und Veranstalter das Abwasser der Händewaschanlagen bei den Komposttoiletten in die Kanalisation abführen könnten. Zu Ziffer 3.: Vor dem Fest mussten die Organisatorinnen und Organisatoren selbst die sämtlich überfüllten und teils ekligen Mülleimer auf dem Platz entleeren. Es ist selbstverständlich Aufgabe der Festorganisatorinnen und Festorganisatoren, hinterher für die Beseitigung des durch das Fest verursachten Abfalls zu sorgen. Es kann jedoch nicht Aufgabe ehrenamtlicher Festorganisatorinnen und Festorganisatoren sein, auch vorher schon den durch die übliche Platznutzung entstandenen Müll zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2019OFOF 879/2Organisatorische Unterstützung des Kufü-FestesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4971Organisatorische Unterstützung des Kufü-Festes
    Direktanregung
  3. 6. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2225Organisatorische Unterstützung des Kufü-FestesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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