Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
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Bisheriger Verlauf
17.12.2023
16.01.2024
07.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Details im PARLIS OF_1096-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Details im PARLIS OM_4965_2024Stellungnahme des Magistrats
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Details im PARLIS ST_1186_202417.12.2023
Antrag Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Details im PARLIS OF_1096-1_202316.01.2024
Anregung Ortsbeirat
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Details im PARLIS OM_4965_202407.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Details im PARLIS ST_1186_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1096/1 vom 17.12.2023
Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Der Magistrat wird gebeten , auf dem Schwedenkronenplatz vor den Zugängen zu den beiden Passagen sowie dem Parkhaus an geeigneter Stelle insgesamt zwölf Radbügel aufstellen zu lassen. Da die Eigentumsverhältnisse teilweise unklar sind und die besonderen baulichen Begebenheiten des Platzes, der Kunstwerke, der Sondernutzungen und der Feuerwehr zu berücksichtigen sind, sollen die genauen Standorte von den Fachämtern festgelegt werden. Begründung:
Zahlreiche Fahrräder werden derzeit an Sitzbänken und Kunstwerken befestigt. Dieses unsachgemäße Anschließen der Räder zeigt, dass genügend Parkdruck vorhanden ist, der das Aufstellen von Radbügeln rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1186
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2