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Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-Haus

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert die Stadtregierung auf, die Barrierefreiheit im Wilhelm-Kobelt-Haus für den Bereich der Ehrenbeamten zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der Zugang zur ersten Etage für Personen mit Gehhilfen oder Rollstühlen erheblich erschwert ist.

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Anregung

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V., Ortsverband Frankfurt-Schwanhein, wendet sich mit folgendem Anliegen an den Ortsbeirat:

In den vergangenen Jahren wurde das Wilhelm-Kobelt-Haus mehrmals mit Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten bedacht. Es wurde im Bereich des Heimat- und Geschichtsvereins, der sich im vorderen Teil befindet, sogar mit einem Aufzug ausgestattet (dieser ist barrierefrei zu erreichen), was sehr lobenswert ist. Im hinteren Bereich des Gebäudes, in dem sich die Räumlichkeiten der Ehrenbeamten (Sozialbezirksvorsteher, Ortsgericht, Schutzmann vor Ort und VdK-Schwanheim) befinden, ist es für Besucher nur möglich, über eine Treppe vor dem Eingang (ohne Handlauf) sowie über eine Treppe im Gebäude in die erste Etage zu gelangen. Somit ist es für Personen, die auf Gehhilfen bzw. Rollstühle angewiesen sind, nicht möglich oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, in die erste Etage zu den Sprechstunden zu gelangen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Barrierefreiheit im Wilhelm-Kobelt-Haus auch im Bereich für Ehrenbeamte zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2023OFOF 917/6Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 4951Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-Haus
    Direktanregung
  3. 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 913Schwanheim: Barrierefreiheit Wilhelm-Kobelt-HausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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