Kappung der U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache"
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kappung der U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" nicht umzusetzen, da diese Linie eine wichtige Verbindung zwischen dem Frankfurter Norden und der Innenstadt darstellt. Das erwartete Ergebnis ist die Erhaltung der durchgängigen Verbindung der U 5.
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Der Magistrat wird gebeten, die komplette Kappung der Linie U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" nicht umzusetzen.
Begründung
Die U 5 ist eine wichtige Linie aus dem Frankfurter Norden in die Innenstadt und sollte als solche auch durchgängig erhalten bleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2023OFOF 625/3Kappung der U 5 an der KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4930Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“Direktanregung
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1679Kappung der U5 an der Haltestelle KonstablerwacheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10