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Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.12.2023

Anregung Ortsbeirat

Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“

Details im PARLIS OM_4930_2023
07.12.2023

Antrag Ortsbeirat

Kappung der U 5 an der Konstablerwache

Details im PARLIS OF_625-3_2023
23.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Kappung der U5 an der Haltestelle Konstablerwache

Details im PARLIS ST_1679_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.12.2023

Betreff: Kappung der U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" Der Magistrat wird gebeten, die komplette Kappung der Linie U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" nicht umzusetzen.

Begründung:

Die U 5 ist eine wichtige Linie aus dem Frankfurter Norden in die Innenstadt und sollte als solche auch durchgängig erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1679
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10