Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg umzusetzen und ein langfristiges Verkehrskonzept zu entwickeln. Dies soll das Verkehrschaos und illegales Parken eindämmen und die Erreichbarkeit für berechtigte Personen sicherstellen.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Lohrpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Lohrpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenenden und Feiertage von Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohnerinnen und Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen. Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich.
Begründung
Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Juli 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 519/11 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 2. November 2023. Der Magistrat antwortete am 18. Oktober 2021 mit der Stellungnahme ST 1922. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 519/11 — Wann wird das am 17.01.2023 angeregte Verkehrskonzept für den Lohrberg dem Ortsbeirat 11 vorgestellt? · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1016 — Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen · Stellungnahme
- STFolgeST 2629 — Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen · Stellungnahme
- STFolgeST 1230 — Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen · Stellungnahme
- STFolgeST 275 — Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen · Stellungnahme
- STFolgeST 1438 — Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen · Stellungnahme