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Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.12.2015

Antrag Ortsbeirat

Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen

Details im PARLIS OF_1571-6_2015
19.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen

Details im PARLIS OM_4913_2016
04.03.2016

Stellungnahme des Magistrats

Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen

Details im PARLIS ST_447_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4913 entstanden aus Vorlage: OF 1571/6 vom 23.12.2015

Betreff: Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Der Magistrat wird gebeten, in der Westenbergerstraße/Ecke Küfers traße die Verkehrsteilnehmer, die die Westenbergerstraße aus westlicher Richtung befahren, gut sichtbar und deutlicher als bisher darauf hinzuweisen, dass sie an dieser Einmündung nach links in die Küferstraße einbiegen müssen und nicht geradeaus in der Westenbergerstraße weiterfahren dürfen.

Begründung:

Trotz angebrachter Hinweise auf das Durchfahrtsverbot in der Westenbergerstraße/Ecke Küferstraße kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge aus westlicher Richtung kommend weiter geradeaus auf der Westenbergerstraße fahren, um auf die Farbenstraße bzw. Sindlinger Bahnstraße zu gelangen. Dadurch entstehen unübersichtliche und gefährliche Situationen, die leicht zu Unfällen führen können, denn diese Verkehrsteilnehmer fahren zwischen Küferstraße und Sindlinger Bahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung der Einbahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 447 Aktenzeichen: 32 1