Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
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Bisheriger Verlauf
23.12.2015
19.01.2016
04.03.2016
Antrag Ortsbeirat
Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Details im PARLIS OF_1571-6_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Details im PARLIS OM_4913_2016Stellungnahme des Magistrats
Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Details im PARLIS ST_447_201623.12.2015
Antrag Ortsbeirat
Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Details im PARLIS OF_1571-6_201519.01.2016
Anregung Ortsbeirat
Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Details im PARLIS OM_4913_201604.03.2016
Stellungnahme des Magistrats
Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Details im PARLIS ST_447_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4913 entstanden aus Vorlage: OF 1571/6 vom 23.12.2015
Betreff: Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Der Magistrat wird gebeten, in der Westenbergerstraße/Ecke Küfers traße die Verkehrsteilnehmer, die die Westenbergerstraße aus westlicher Richtung befahren, gut sichtbar und deutlicher als bisher darauf hinzuweisen, dass sie an dieser Einmündung nach links in die Küferstraße einbiegen müssen und nicht geradeaus in der Westenbergerstraße weiterfahren dürfen. Begründung:
Trotz angebrachter Hinweise auf das Durchfahrtsverbot in der Westenbergerstraße/Ecke Küferstraße kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge aus westlicher Richtung kommend weiter geradeaus auf der Westenbergerstraße fahren, um auf die Farbenstraße bzw. Sindlinger Bahnstraße zu gelangen. Dadurch entstehen unübersichtliche und gefährliche Situationen, die leicht zu Unfällen führen können, denn diese Verkehrsteilnehmer fahren zwischen Küferstraße und Sindlinger Bahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung der Einbahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 447 Aktenzeichen: 32 1