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Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.06.2015

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-Siedlung

Details im PARLIS OM_4318_2015
19.10.2015

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-Siedlung

Details im PARLIS ST_1516_2015
03.01.2016

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

Details im PARLIS OF_1551-6_2016
19.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

Details im PARLIS OM_4899_2016
18.04.2016

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)

Details im PARLIS OF_26-6_2016
18.04.2016

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

Details im PARLIS ST_622_2016
03.05.2016

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)

Details im PARLIS OM_43_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 1551/6 vom 03.01.2016

Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung
Vorgang: OM 4318/15 OBR 6; ST 1516/15 Der Magistrat wird gebeten, die Ungleichbehandlung zwischen der Siedlungsabfuhr und der normalen Sperrmüllabholung zu beheben, indem neben der vierwöchentlichen Siedlungsabfuhr zusätzlich auch die kostenlose Abholung nach entsprechender Anmeldung ermöglicht wird. Damit sollte die illegale Sperrmüllentsorgung bei Wohnungswechseln zwischen den Terminen der Siedlungsabfuhr verringert werden .

Begründung:

Das Wohnen in einer an die Siedlungsabfuhr angeschlossenen Wohnung führt im Vergleich zu den übrigen Stadtbezirken zu Nachteilen, denn diese Bewohner erhalten keinen Termin zur Sperrmüllabholung an ihrer Haustür, sondern lediglich den Verweis auf die vorhandene Siedlungsabfuhr. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass in Frankfurt die Abholung von Sperrmüll für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Die Abholung erfolgt nach entsprechender Anmeldung an einem festgelegten Entsorgungstag. Diesen Service könnten Antragssteller theoretisch vier Mal im Monat für sich in Anspruch nehmen, ein Bewohner in der Taunusblick-Siedlung aber nur ein Mal im Monat. Diese Ungleichbehandlung sollte der Magistrat beseitigen, will er schon nicht dem mit der Vorlage OM 4318 unterbreiteten Vorschlag des Ortsbeirates folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1516 Antrag vom 18.04.2016, OF 26/6 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 622 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43