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Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.02.2014

Anregung Ortsbeirat

Sossenheim: Verkehrskonzept für das Gebiet zwischen Schaumburger Straße und Montabaurer Straße sowie Auf der Schanz und Siegener Straße erstellen

Details im PARLIS OM_2892_2014
07.10.2014

Auskunftsersuchen

Sossenheim: Wie ist der Stand zu dem Verkehrskonzept für das Gebiet zwischen Schaumburger Straße und Montabaurer Straße sowie Auf der Schanz und Siegener Straße?

Details im PARLIS V_1123_2014
20.02.2015

Stellungnahme des Magistrats

a) Sossenheim: Verkehrskonzept für das Gebiet zwischen Schaumburger Straße und Montabaurer Straße sowie Auf der Schanz und Siegener Straße erstellen b) Sossenheim: Wie ist der Stand zu dem Verkehrskonzept für das Gebiet zwischen Schaumburger Straße und

Details im PARLIS ST_295_2015
10.03.2015

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs in Sossenheim umsetzen

Details im PARLIS OM_3943_2015
19.06.2015

Stellungnahme des Magistrats

Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs in Sossenheim umsetzen

Details im PARLIS ST_892_2015
02.01.2016

Antrag Ortsbeirat

Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten

Details im PARLIS OF_1547-6_2016
19.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten

Details im PARLIS OM_4895_2016
18.04.2016

Stellungnahme des Magistrats

Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten

Details im PARLIS ST_636_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4895 entstanden aus Vorlage: OF 1547/6 vom 02.01.2016

Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten
Vorgang: OM 2892/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15; OM 3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung bzw. Verbesserung der Verkehrssicherheit während des Verkehrsversuchs mit Änderung der Verkehrsführung in der Schaumburger Straße, Westerwaldstraße und Michaelstraße nachfolgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot insbesondere in den Kreuzungsbereichen (bspw. Markierungen von Sperrflächen, regelmäßige Verkehrskontrollen), damit Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr und Lkws nicht mehr durch Falschparker behindert bzw. blockiert werden - dies wurde in der Vorlage ST 892 zugesagt; 2. Installation eines Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße/Schaumburger Straße, damit Autofahrer von der Michaelstraße kommend rechts in die Schaumburger Straße einsehen können; 3. Sensibilisierung der zuständigen Ämter dahin gehend, einzelne Nachfragen und Hinweise von Bürgern bzw. Anwohnern kompetent und serviceorientiert zu antworten.

Begründung:

Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet, dem der Ortsbeirat 6 unter Hinweis auf verschiedene Probleme und Vorgabe ergänzender Maßnahmen zugestimmt hat (vgl. OM 3943). Hierzu zählte der Hinweis darauf, dass in diesem Bereich (u. a. bedingt durch den enormen Parkdruck) sehr häufig im Halteverbot geparkt und insbesondere in den Kreuzungsbereichen der Mindestabstand von fünf Metern nicht eingehalten wird. Diese Kreuzungen, insbesondere die der Michaelstraße, müssen nun aber stärker (von zwei Seiten) frequentiert werden. Auch die Einfahrt von der Siegener Straße in die Schaumburger Straße ist oft nur schwer möglich, da Fahrzeuge zu nah am Einmündungsbereich abgestellt werden. Pkw-Fahrer weichen deshalb auf den Bürgersteig aus, was die Fußgänger gefährdet. Größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen und Fahrzeuge der Müllabfuhr, können an den genannten Stellen gar nicht mehr um die Ecken fahren. Dies führt dazu, dass die Müllabfuhr nun oft entgegen der Einbahnstraße fährt (ursprüngliche Verkehrsführung), was zu Behinderungen und Gefährdungen führt. Der Ortsbeirat hatte bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3943, um Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot gebeten. Dem wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892, auch entsprochen. Bisher ist hier aber nichts geschehen. Stattdessen verweisen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts bei entsprechenden Hinweisen darauf, dass das Parken an den genannten Stellen nicht erlaubt sei und deshalb, bis auf Kontrollen, keine Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings wurden auch Kontrollen bisher nicht wahrgenommen. Es ist nachvollziehbar, dass während des Verkehrsversuchs keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Nichtsdestotrotz muss auch in dieser Zeit die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Deshalb sollten insbesondere die o. g. Maßnahmen (erneut) geprüft und zeitnah umgesetzt werden. Zudem fällt vermehrt auf, dass bei Anfragen von Bürgern beim Straßenverkehrsamt einfach auf die Mitglieder des Ortsbeirats als "Planer der Maßnahme und mögliche Problemlöser" verwiesen wird. Dabei hat in diesem Fall der Ortsbeirat, wie eingangs beschrieben, einem vom Straßenverkehrsamt erarbeiteten Vorschlag zugestimmt - im Vertrauen darauf, dass die mögliche Umsetzung des Vorschlags mit Fachkenntnis geprüft wurde. Nun auf einzelne, ehrenamtlich tätige Mitglieder des Ortsbeirats zu verweisen, die die nötige Fachkenntnis nicht haben können und sich zur Beantwortung der Fragen wiederum an das Amt wenden müssen, ist weder zielführend noch bürgerfreundlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2892
Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1123 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 636