Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Aufstellung und Verschließung von Pollern am alten Rebstockpark, um unbefugte Zufahrten zu verhindern. Dies soll den Park als Erholungsgebiet schützen und die Nutzung während der Messezeiten regeln.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rebstockpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist.
Begründung
Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 70/2Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbindenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 487Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbindenDirektanregung
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1792Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats