Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
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Bisheriger Verlauf
21.06.2021
05.07.2021
01.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Details im PARLIS OF_70-2_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Details im PARLIS OM_487_2021Stellungnahme des Magistrats
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Details im PARLIS ST_1792_202121.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Details im PARLIS OF_70-2_202105.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Details im PARLIS OM_487_202101.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Details im PARLIS ST_1792_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 21.06.2021
Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung:
Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße Am Römerhof, südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1792 Aktenzeichen: 67 0