Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
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Bisheriger Verlauf
21.11.2023
05.12.2023
06.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Details im PARLIS OF_220-16_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Details im PARLIS OM_4859_2023Stellungnahme des Magistrats
Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Details im PARLIS ST_876_202421.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Details im PARLIS OF_220-16_202305.12.2023
Anregung Ortsbeirat
Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Details im PARLIS OM_4859_202306.05.2024
Stellungnahme des Magistrats
Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Details im PARLIS ST_876_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 220/16 vom 21.11.2023
Betreff: Zugesagte Präsentationstechnik an der Schule am Ried endlich einbauen
Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Jahren geplante Ausstattung der Schule am Ried mit moderner Präsentationstechnik in den Klassen- und Kursräumen aus Mitteln des Digitalpaktes schnellstmöglich umzusetzen. Es darf nicht sein, dass auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler noch mehr Zeit vergeht, bis die lange angekündigte Ausstattung endlich realisiert wird. Begründung:
Bereits 2020 wurde der Bedarf an Präsentationstechnik mit der Schule am Ried besprochen und eine zeitnahe Ausstattung zugesagt. Im Frühjahr 2023 wurde der Bedarf erneut abgefragt. Passiert ist aber wie schon 2020 nichts. Die Schule am Ried wartet also seit Jahren auf die Ausstattung mit modernen Beamern, digitalen Whiteboards etc. Die dafür notwendigen Mittel stehen seit 2019 aus dem Digitalpakt zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 876
Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1