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Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 13 schlägt vor, eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Briefwahl zu starten, da viele Bürgerinnen und Bürger bei der letzten Landtagswahl nicht ausreichend informiert waren. Ziel ist es, die Anzahl der verlorenen Stimmen zu reduzieren und die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung für die Briefwahl zu starten. Bei der vergangenen Landtagswahl ist aufgefallen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, dass - wenn man Briefwahl beantragt hat - die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken sind oder man dann auf alle Fälle den Wahlschein mit ins Wahllokal bringen muss. Dadurch sind allen Parteien Stimmen verloren gegangen.

Begründung

Viele Bürgerinnen und Bürger haben bei der vergangenen Landtagswahl im Wahllokal gestanden und wollten dort wählen, obwohl sie Briefwahl beantragt hatten. Einige haben die Unterlagen nicht erhalten, andere haben vergessen, diese abzuschicken und ein weiterer Teil hat es sich anders überlegt und wollte dann doch vor Ort wählen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern führte es immer zu Unmut, wenn der Wahlschein nicht vorgelegt werden konnte, da er entsorgt oder vergessen wurde. Wählen mit Wahlbenachrichtigung ist im Falle von beantragter Briefwahl nicht mehr möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2023OFOF 140/13Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2023Sie sind hier
    OMOM 4824Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
    Direktanregung
  3. 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 433Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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