Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
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Bisheriger Verlauf
12.11.2023
28.11.2023
23.02.2024
23.02.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4824 entstanden aus Vorlage: OF 140/13 vom 12.11.2023
Betreff: Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
Der Magistrat wird gebeten, eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung für die Briefwahl zu starten. Bei der vergangenen Landtagswahl ist aufgefallen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, dass - wenn man Briefwahl beantragt hat - die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken sind oder man dann auf alle Fälle den Wahlschein mit ins Wahllokal bringen muss. Dadurch sind allen Parteien Stimmen verloren gegangen. Begründung:
Viele Bürgerinnen und Bürger haben bei der vergangenen Landtagswahl im Wahllokal gestanden und wollten dort wählen, obwohl sie Briefwahl beantragt hatten. Einige haben die Unterlagen nicht erhalten, andere haben vergessen, diese abzuschicken und ein weiterer Teil hat es sich anders überlegt und wollte dann doch vor Ort wählen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern führte es immer zu Unmut, wenn der Wahlschein nicht vorgelegt werden konnte, da er entsorgt oder vergessen wurde. Wählen mit Wahlbenachrichtigung ist im Falle von beantragter Briefwahl nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 433 Aktenzeichen: 12-1