Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 schlägt vor, eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Briefwahl zu starten, da viele Bürgerinnen und Bürger bei der letzten Landtagswahl nicht ausreichend informiert waren. Ziel ist es, die Anzahl der verlorenen Stimmen zu reduzieren und die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten, eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung für die Briefwahl zu starten. Bei der vergangenen Landtagswahl ist aufgefallen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, dass - wenn man Briefwahl beantragt hat - die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken sind oder man dann auf alle Fälle den Wahlschein mit ins Wahllokal bringen muss. Dadurch sind allen Parteien Stimmen verloren gegangen.
Begründung
Viele Bürgerinnen und Bürger haben bei der vergangenen Landtagswahl im Wahllokal gestanden und wollten dort wählen, obwohl sie Briefwahl beantragt hatten. Einige haben die Unterlagen nicht erhalten, andere haben vergessen, diese abzuschicken und ein weiterer Teil hat es sich anders überlegt und wollte dann doch vor Ort wählen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern führte es immer zu Unmut, wenn der Wahlschein nicht vorgelegt werden konnte, da er entsorgt oder vergessen wurde. Wählen mit Wahlbenachrichtigung ist im Falle von beantragter Briefwahl nicht mehr möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2023OFOF 140/13Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4824Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlDirektanregung
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 433Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats