Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen
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Bisheriger Verlauf
12.11.2023
28.11.2023
16.12.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen
Details im PARLIS OM_4822_2023Stellungnahme des Magistrats
Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen
Details im PARLIS ST_2145_202412.11.2023
28.11.2023
16.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen
Details im PARLIS ST_2145_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4822 entstanden aus Vorlage: OF 138/13 vom 12.11.2023
Betreff: Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen
Der Magistrat wird gebeten, erneut das Gespräch mit Vertretern der Volksbank sowie der Frankfurter Sparkasse zu führen, mit dem Ziel, dass dann endlich wieder Bankgeschäfte in Nieder-Erlenbach möglich sind. Dazu gehören Geldtransfers, Schließfächer etc. Begründung:
Seit langer Zeit haben die Nieder-Erlenbacher keine Möglichkeit mehr, Geldgeschäfte vor Ort zu erledigen. Bargeld bekommt man eventuell beim Einkaufen bei REWE und Aldi, jedoch kommt es immer häufiger vor, dass auch dort kein Bargeld mehr zu haben ist. Es kann nicht sein, dass immer mehr Filialen gerade in den Randstadtteilen geschlossen und die Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden, in die Innenstadt zu fahren, um ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Eine Versorgung vor Ort ist gerade für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wichtig, da diese oft nicht mehr mobil genug sind, weite Wege auf sich zu nehmen oder Onlinebanking zu machen. Es ist nicht hinzunehmen, dass gerade die Frankfurter Volksbank immer wieder die Aussage tätigt, mit Hochdruck an der Erneuerung der Filiale zumindest mit Automaten zu arbeiten. Seit Corona ist die Filiale geschlossen und seit mehr als eineinhalb Jahren wird ein Wasserschaden saniert. Wo bitte bleibt da die Volksnähe, die gerade eine Volksbank ja haben sollte. In anderen Kommunen teilen sich Frankfurter Volksbank und Frankfurter Sparkasse eine Filiale oder fahren die Orte mit Bankbussen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2145
Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 05.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 13 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme