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Defekte Beleuchtung Parkhaus Goetheplatz instand setzen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.11.2023

Antrag Ortsbeirat

Defekte Beleuchtung Parkhaus Goetheplatz instand setzen

Details im PARLIS OF_1058-1_2023
28.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Defekte Beleuchtung Parkhaus Goetheplatz instand setzen

Details im PARLIS OM_4813_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Defekte Beleuchtung Parkhaus Goetheplatz instand setzen

Details im PARLIS ST_658_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 1058/1 vom 09.11.2023

Betreff: Defekte Beleuchtung Parkhaus Goetheplatz instand setzen
Der Magistrat wird gebeten, die defekten Wandeinbaustrahler an den Abgängen zum Parkhaus Goetheplatz sowie an der Ausfahrt-Rampe instand zu setzen.

Begründung:

Zahlreiche Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Mangelmeldungen per E-Mail an die städtische Parkhaus-Betriebsgesellschaft führten bisher nicht zum Erfolg. Gerade in Parkhäusern ist eine gut funktionierende Beleuchtung wichtig, um keine Angsträume zu schaffen, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen (Vermeidung von Unfällen) sowie Straftaten zu verhindern. Entlang der Ausfahrt-Rampe sind Fahrzeuge bereits gegen die Seitenwände gefahren und haben diese dadurch beschädigt. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 658
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme