Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.11.2015

Antrag Ortsbeirat

Sofortige Sanierung der Straße .Am Erlenbruch.

Details im PARLIS OF_380-11_2015
07.12.2015

Anregung Ortsbeirat

Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch

Details im PARLIS OM_4809_2015
18.03.2016

Stellungnahme des Magistrats

Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch

Details im PARLIS ST_528_2016
13.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Ampeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz

Details im PARLIS OM_1222_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 entstanden aus Vorlage: OF 380/11 vom 21.11.2015

Betreff: Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch
Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Erlenbruch im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten in Frankfurt soll im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels saniert und zum Teil verlegt werden. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um zwei Jahre, Experten sprechen auch von fünf Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, 1. schnellstmöglich den gesamten Straßenbelag auf der Straße Am Erlenbruch zu erneuern; 2. die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt; 3. mittels technischer Anlagen das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgängig zu überwachen; 4. Überlegungen anzustellen, wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischenzeitlich genutzt werden kann.

Begründung:

Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden lange vertröstet. Jetzt muss gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222
Aktenzeichen: 66 5