Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
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Bisheriger Verlauf
28.05.2019
18.06.2019
28.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Details im PARLIS OF_1021-6_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Details im PARLIS OM_4796_2019Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Details im PARLIS ST_2005_201928.05.2019
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Details im PARLIS OF_1021-6_201918.06.2019
Anregung Ortsbeirat
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Details im PARLIS OM_4796_201928.10.2019
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Details im PARLIS ST_2005_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 28.05.2019
Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße
Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung:
Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, künftig den Zugang auch für behinderte Menschen, z. B. durch eine transportable Rampe, zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2005
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12 1