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Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.11.2015

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen

Details im PARLIS OF_1541-6_2015
01.12.2015

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen

Details im PARLIS OM_4773_2015
05.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen

Details im PARLIS ST_269_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4773 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 15.11.2015

Betreff: Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen
Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen durch Absenkung beider Gehwege Barrierefreiheit herzustellen, um den vorhandenen barrierefreien Übergang (Zebrasteifen) in der Birminghamstraße nördlich der Einmündung mit der Straße Auf dem Gleichen ohne Hindernis erreichen zu können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf die Fahrbahnen Markierungen aufzubringen oder andere Hinweise zu geben, die auf die Rechts-vor-Links-Regelung zusätzlich hinweisen.

Begründung:

Der Gehweg der Birminghamstraße im Einmündungsbereich mit der Straße Auf dem Gleichen wurde bereits auf der Südseite abgesenkt. Die gegenüberliegende Seite ist jedoch nicht barrierefrei ausgeführt. Der vor ein paar Jahren eingerichtete Übergang/Zebrastreifen ist bereits barrierefrei ausgebildet. Ferner haben Anwohner mehrfach beobachtet, dass die Rechts-vor-Links-Regelung von Autofahrern in Fahrtrichtung Süden (Mainzer Landstraße) nicht richtig wahrgenommen und augenscheinlich von einer Vorfahrtsstraße ausgegangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 269 Aktenzeichen: 66 2