Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
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Bisheriger Verlauf
17.11.2015
01.12.2015
04.03.2016
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Details im PARLIS OF_1528-6_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Details im PARLIS OM_4764_2015Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Details im PARLIS ST_449_201617.11.2015
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Details im PARLIS OF_1528-6_201501.12.2015
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Details im PARLIS OM_4764_201504.03.2016
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Details im PARLIS ST_449_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 1528/6 vom 17.11.2015
Betreff: Verkehrssicherheit in der Farbenstraße in Sindlingen erhöhen
Der Magistrat wird gebeten, in Sindlingen sogenannte Abweiser in der Mitte der Fahrbahn der Farbenstraße in Höhe der Westenbergerstraße anzubringen, um so das verbotswidrige Abbiegen in die Westenbergerstraße wirksam zu verhindern. Begründung:
Die Einfahrt in die Westenbergerstraße ist von der Farbenstraße nicht zugelassen. Deshalb ist dort ein durchgezogener Strich in der Fahrbahnmitte zur Verdeutlichung aufgebracht. Trotzdem wird diese Absperrlinie gerade im Berufsverkehr vor allem von Verkehrsteilnehmern aus Richtung Okrifteler Straße bzw. südlicher Farbenstraße missachtet, die in die Westenbergerstraße einbiegen, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt. Die sogenannten Abweiser wurden schon mit Erfolg an verschiedenen Stellen im Straßenraum aufgestellt, um das Überfahren des Mittelstreifens zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auszuschließen, u. a. in der Mainzer Landstraße in Nied zwischen Nied Kirche und Tillystraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 449 Aktenzeichen: 32 1