Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15
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Bisheriger Verlauf
13.08.2016
30.08.2016
05.12.2016
Antrag Ortsbeirat
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Details im PARLIS OF_47-7_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Details im PARLIS OM_474_2016Stellungnahme des Magistrats
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Details im PARLIS ST_1685_201613.08.2016
Antrag Ortsbeirat
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Details im PARLIS OF_47-7_201630.08.2016
Anregung Ortsbeirat
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Details im PARLIS OM_474_201605.12.2016
Stellungnahme des Magistrats
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Details im PARLIS ST_1685_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 474 entstanden aus Vorlage: OF 47/7 vom 13.08.2016
Betreff: Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15
bis 21 Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 (Südseite zwischen Röderich- und Kalkentalstraße) durch Markierungen zur Straße und zum Gehweg abzugrenzen, damit eine Mindestgehwegbreite für Fußgängerinnen und Fußgä nger freigehalten wird. Begründung:
Die Parkplätze in diesem Bereich sind weder zur Straße noch zum Gehweg hin optisch abgegrenzt. Dies führt zu einem sehr uneinheitlichen Parken und damit verbunden zu Behinderungen der Fußgängerinnen und Fußgänger und des Busverkehrs durch sehr weit in die Straße oder in den Gehweg hineinreichende Kraftfahrzeuge. Eine optische Abgrenzung durch eine einfache Markierung der Abstellplätze stellt für die Fahrzeugführer eine Orientierungshilfe dar, um ihr Fahrzeug mit möglichst wenigen Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer abzustellen. Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) sehen eine Regelbreite von 2,50 Metern für Fußgängerinnen und Fußgänger vor. Dies ist auch die Mindestbreite, um die Begegnungen von Rollstühlen und Kinderwagen zu ermöglichen. Das absolute Minimum ist gemäß RASt eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (enge dörfliche Hauptstraßen mit geringem Fußgängeraufkommen). Selbst dieses absolute Minimum wird in der Radilostraße nicht eingehalten. Für eine örtliche Geschäftsstraße, wie es die Radilostraße ist, sieht die RASt eine Gehwegbreite von 4,00 Metern vor. Die Radilostraße hat eine Gesamtbreite von 12,25 Metern. Der Bürgersteig auf der Südseite hat eine Breite von 2,85 Metern. Die Fahrbahn ist 5 Meter breit. Es ist also genug Platz vorhanden, um den Fußgängern mehr Raum zu überlassen. Es wäre z. B. möglich, einen Fußweg von 2,35 Metern Breite und einen Parkstreifen von 2 Metern Breite abzumarkieren. Für den Busverkehr bleiben dann immer noch 3,50 Meter Breite. Das ist mehr als erforderlich, denn Busse und Lkw haben eine Breite von 2,50 Metern und die RASt sieht eine Fahrbahnbreite von 3,25 Metern vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1685 Aktenzeichen: 66 4