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Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.09.2015

Antrag Ortsbeirat

Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_1159-5_2015
27.11.2015

Anregung Ortsbeirat

Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_4742_2015
29.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße

Details im PARLIS ST_417_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 1159/5 vom 21.09.2015

Betreff: Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die Kinder in den angrenzenden Schulen zu erhöhen und die Fahrbahnbreite zu verringern, die den Anreiz für Autofahrer zum schnellen Fahren gibt: 1. Oppenheimer Landstraße zwischen Schweizer Platz und Holbeinstraße a) Beidseitig sind die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umzuwandeln. Dadurch ist eine geringere Fahrbahnbreite möglich. b) Auf der Seite der geraden Hausnummern sind alle Parkplätze vom Gehweg herunter auf die Straße zu verlagern. c) Die Sperrflächen vor und hinter den Zebrastreifen an der Kreuzung Schwanthalerstraße sind deutlich zu markieren und zu überwachen. d) Die Straßenquerung an diesen Stellen muss durch Gehwegnasen verkürzt werden (ggf. provisorisch, wie an der Kreuzung Textorstraße). e) Die Tempo-30-Zone muss auf der Straße nach den Kreuzungen Schwanthalerstraße und Textorstraße markiert werden. f) Die Geschwindigkeit auf der Oppenheimer Landstraße ist zu überwachen. 2. Textorstraße zwischen der Kreuzung Stegstraße und der Kreuzung Oppenheimer Landstraße - Verringerung der Fahrbahnbreite a) Auf der Seite der ungeraden Hausnummern (Südseite) ist zu prüfen, ob Schrägparken auf der Fahrbahn angeordnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind Längsparkplätze auf der Straße einzurichten. Das Parken auf dem Gehweg soll auf der südlichen Straßenseite nicht mehr angeordnet werden. b) Die Parkplätze auf der Seite der geraden Hausnummern sollen halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg eingerichtet werden. c) Falls die Straßenbreite dann nicht ausreicht, sollen auch hier die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt werden.

Begründung:

Die Textorstraße und die Oppenheimer Landstraße laden aufgrund ihrer breiten Fahrbahn Autofahrer zum schnellen Fahren ein. Das ist gefährlich für Kinder, die die angrenzenden Schulen besuchen und morgens diese Straßen passieren müssen, darunter viele Grundschüler. Es gab in diesem Sommer einen Unfall, in den ein Schulkind verwickelt war: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/3068753 (Bericht der Polizei). Die Fahrbahnbreite und somit der Anreiz, zu schnell zu fahren, kann durch das Ausweisen von Parkplätzen auf der Fahrbahn mit geringen Kosten verringert werden. Die Sperrflächen vor den Zebrastreifen werden derzeit weder von den Autofahrern noch von der Stadtpolizei berücksichtigt, der Sachverhalt muss deshalb durch Farbmarkierungen für alle sichtbar gemacht werden. Kinder lernen, vor dem Zebrastreifen auf dem Gehweg stehenzubleiben und nach Autos zu schauen, nicht auf einem Drittel der Strecke auf der Straße. Die Straßenquerung muss deshalb durch Gehwegnasen verkürzt und dadurch sicherer gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 417 Aktenzeichen: 32 1