Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen
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Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 1300/9 vom 15.10.2010
Betreff: Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit für das Passieren der oberirdischen Übergänge analog der inzwischen festgelegten Einfahrgeschwindigkeit in die oberirdischen Stationen festzulegen.
Begründung: Seit einigen Wochen ist die Einfahrgeschwindigkeit in die Stationen auf 30 km/h festgelegt. Nicht wenige der tödlichen Unfälle haben sich jedoch an oberirdischen Übergängen, wie zum Beispiel an der Malßstraße und Am Schwalbenschwanz, ereignet. Deshalb erscheint eine Geschwindigkeitsanpassung an diesen neuralgischen Punkten dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2010OFOF 1300/9Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. November 2010Sie sind hierOMOM 4738Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenDirektanregung
- 9. Februar 2011STST 278Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenStellungnahme
- 1. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 776Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats