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Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.05.2010

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OM_4212_2010
13.08.2010

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS ST_1128_2010
23.09.2015

Antrag Ortsbeirat

Sicherheit für Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OF_365-11_2015
16.11.2015

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OM_4733_2015
22.01.2016

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS ST_175_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 23.09.2015

Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße
Vorgang: OM 4212/10 OBR 11; ST 1128/10 Am oberen Ende des Radwegs an der Vilbeler Landstraße kommt es vor allem bei deren Querung immer wieder zu gefährlichen Situationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen vorzuschlagen, wie durch zusätzliche Beschilderung oder eine Verkehrsinsel die Situation verbessert werden kann.

Begründung:

Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich zu erhöhen. Dazu müssen unterstützende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Auf dem ehemaligen Gleisbett der Straßenbahn nach Bergen wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein Radweg angelegt, der gut angenommen und frequentiert wird. Für diesen Bereich wurde mit der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1128, eine Ampelanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175 Aktenzeichen: 32 1