Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
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Bisheriger Verlauf
04.11.2010
04.11.2010
13.04.2011
19.10.2020
29.10.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OM_4732_2010Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OF_1326-9_2010Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS ST_570_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen
Details im PARLIS OM_6812_202004.11.2010
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OM_4732_201004.11.2010
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OF_1326-9_201013.04.2011
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS ST_570_201119.10.2020
29.10.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732 entstanden aus Vorlage: OF 1326/9 vom 04.11.2010
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Vorgang: ST 1346/10; ST 1342/10; OM 4464/10 OBR 9; V 1383/10 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Ortsbeiratssitzung am 17.06.2010 vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgestellte Planung für den mittleren Teil der Kurhessenstraße (zwischen Höllbergstraße und Höhenblick) baulich umzusetzen. Dabei sind jedoch a) sämtliche Zebrastreifen ohne Mittelinsel auszuführen, da ein Zebrastreifen mit Insel länger ist und außerdem dazu führt, dass die Benutzer an zwei Stellen und dann auch noch jeweils in verschiedene Richtungen Ausschau nach herannahenden Fahrzeugen halten müssen und b) der geplante Zebrastreifen unmittelbar an der Ecke zum Höhenblick anzulegen, wie dies auch auf dem "Alternativvorschlag 2" des Straßenverkehrsamts vorgesehen ist; c) die Zusagen des Magistrats - auch bezüglich der Parkplätze - aus den Stellungnahmen ST 1346/10 und ST 1342/10 einzuhalten sowie d) ausreichende Mittel für die Umbaumaßnahmen in den nächsten Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
49. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0