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Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2010

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II

Details im PARLIS OM_4732_2010
04.11.2010

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II

Details im PARLIS OF_1326-9_2010
13.04.2011

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II

Details im PARLIS ST_570_2011
19.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen

Details im PARLIS OF_876-9_2020
29.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen

Details im PARLIS OM_6812_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732 entstanden aus Vorlage: OF 1326/9 vom 04.11.2010

Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Vorgang: ST 1346/10; ST 1342/10; OM 4464/10 OBR 9; V 1383/10 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Ortsbeiratssitzung am 17.06.2010 vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgestellte Planung für den mittleren Teil der Kurhessenstraße (zwischen Höllbergstraße und Höhenblick) baulich umzusetzen. Dabei sind jedoch a) sämtliche Zebrastreifen ohne Mittelinsel auszuführen, da ein Zebrastreifen mit Insel länger ist und außerdem dazu führt, dass die Benutzer an zwei Stellen und dann auch noch jeweils in verschiedene Richtungen Ausschau nach herannahenden Fahrzeugen halten müssen und b) der geplante Zebrastreifen unmittelbar an der Ecke zum Höhenblick anzulegen, wie dies auch auf dem "Alternativvorschlag 2" des Straßenverkehrsamts vorgesehen ist; c) die Zusagen des Magistrats - auch bezüglich der Parkplätze - aus den Stellungnahmen ST 1346/10 und ST 1342/10 einzuhalten sowie d) ausreichende Mittel für die Umbaumaßnahmen in den nächsten Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

49. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0