Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
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Bisheriger Verlauf
21.09.2023
13.11.2023
26.01.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
Details im PARLIS OM_4721_2023Stellungnahme des Magistrats
Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
Details im PARLIS ST_188_202421.09.2023
13.11.2023
26.01.2024
Stellungnahme des Magistrats
Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
Details im PARLIS ST_188_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 21.09.2023
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Begründung:
Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße/Große Seestraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A 648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schloßstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schloßstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an ein Ortsbeiratsmitglied herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Route empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Aktenzeichen: 32-1