Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln
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Bonameser Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bonameser Straße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bonameser Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 643/9 vom 31.05.2019
Betreff: Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln Vorgang: V 551/07 OBR 9; ST 370/08 Der Magistrat wird gebeten, a) die Durchsetzung der ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen als Voraussetzung für b) die Einberufung eines Runden Tisches unter der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Sozial- und Planungsdezernats, der Wohnheim GmbH, des Diakonischen Werks sowie des Ortsbeirats und Bewohnerinnen und Bewohnern, um die Zukunftsperspektive des Platzes insbesondere des Zuzugsverbots und die Gestaltung der Nutzungsverträge zu erörtern.
Begründung: 1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten, Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende", aus innenstadtnahen Stellplätzen an einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage Eschersheims umquartiert (Wohngemeinschaft Bonameser Straße). Es besteht seit einigen Jahren ein Verbot von Neuzuzügen, das durch den Verwalter des städtischen Grundstücks, die Wohnheim GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird, sodass sogar Menschen, die ihr Leben lang auf dem Platz gelebt haben, nach dem Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause verlassen müssen. So sollte vor einigen Wochen bei einer jungen Mutter mit einem nur fünf Wochen alten Säugling eine Zwangsräumung durchgeführt werden, die nur an der Weigerung des Gerichtsvollziehers, diese zu vollstrecken, scheiterte. Eine andere Bewohnerin, die ihr ganzes Leben dort lebt, erhielt kürzlich eine Kündigung und soll ihre Parzelle verlassen. Laut der Stellungnahme vom 20.02.2008, ST 370, lässt der Magistrat aufgrund des umweltproblematischen Verhaltens der Bewohner keine Neuzuzüge zu. Seit einigen Jahren hat es allerdings keine umweltrechtlich relevanten Vorfälle mehr auf dem Gelände gegeben, sodass diese Begründung nicht mehr zutrifft. Die Bewohner der Wohngemeinschaft beklagen außerdem die einseitigen Konditionen ihrer Nutzungsverträge, die ihnen kaum Rechte zusichern und wenig Sicherheit geben. Die jahrhundertlange Geschichte der Reisenden ist von Ausgrenzung geprägt. Noch heute sieht sich diese Gruppe vielen Vorurteilen ausgesetzt. Ein Dialog mit Politik und Verwaltung birgt die Hoffnung, der erlittenen Diskriminierung entgegenzuwirken, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und letztlich eine Zukunftsperspektive für diese Minderheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juni 2019 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 746/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, GRÜNE, LINKE., beschlossen am 13. Januar 2020. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 18. November 2019 mit der Stellungnahme ST 2121. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 23 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0