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Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 14.10.2010

Betreff: Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, am südlichen Brückenkopf der Ignatz-Bubis-Brücke im Verlauf des Deutschherrnufers eine Ampel (LSA) zu installieren. Falls sich die Sanierung der Uferstraße in diesem Abschnitt nicht noch länger verzögert, kann auch eine provisorische (nicht fest installierte) Ampel eingerichtet werden.

Begründung: Dieser Brückenkopf ist im Herzen von Sachsenhausen der einzige, der für Fußgänger nicht bzw. nur erschwert zu passieren ist. Die sichere Querung verläuft über den Frankensteiner Platz mit mehreren Ampelphasen, was aus nachvollziehbaren Gründen von den meisten Fußgängern kaum praktiziert wird. Die direkte Querung ohne Lichtsignalanlage ist aber auf Grund der Gefährdung und des schlechten Vorbilds für Kinder nicht erwünscht. Dem Ortsbeirat 5 ist bekannt, dass das Problem nach der Sanierung und dem Ausbau der Uferstraße beseitigt wird. Bis dahin muss aber eine Zwischenlösung gefunden werden. Es ist dem Magistrat überlassen, ob das durch eine fest installierte oder eine provisorische Ampel (Baustellenampel) geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2010OFOF 1182/5Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2010Sie sind hier
    OMOM 4720Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke
    Direktanregung
  3. 17. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 326Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-BrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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