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Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 471 entstanden aus Vorlage: OF 46/4 vom 13.08.2016

Betreff: Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wittelsbacherallee zwischen Wingertstraße und Waldschmidtstraße mehrere Fahrradbügel zu montieren. Insbesondere vor der Hausnummer 29 ist angesichts eines sehr langgezogenen Parkplatzes ausreichend Platz für mehrere Bügel. Zudem könnten kurz nach der Wingertstraße in dem Bereich ein paar Bügel angebracht werden, bevor das offizielle Parken beginnt.

Begründung:

  1. Im südlichen Bereich der Wittelsbacherallee fehlen allgemein Radabstellmöglichkeiten; 2. viele der neu zugezogenen Anliegerinnen und Anlieger in der Wittelsbacherallee 29 leben überwiegend autofrei und melden einen relativ hohen Bedarf an sicheren Radabstellmöglichkeiten im Ortsbeirat. Sie würden auf einen Autoparkplatz vor Ort gerne verzichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2016OFOF 46/4Fahrradbügel in der WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    OMOM 471Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee
    Direktanregung
  3. 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1584Fahrradbügel in der WittelsbacheralleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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