Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Details im PARLIS OF_1301-5_2019
07.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Details im PARLIS OM_4715_2019
02.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Details im PARLIS ST_1717_2019
03.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Details im PARLIS OF_1452-5_2019
22.11.2019

Anregung Ortsbeirat

Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Details im PARLIS OA_501_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 1301/5 vom 21.05.2019

Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße
Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen und 2. im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen.

Begründung:

Zurzeit ist es für Radfahrende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Metern die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. sechs Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501
Aktenzeichen: 32 1