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Absolutes Halteverbot Am Dammgraben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Absolutes Halteverbot Am Dammgraben

Details im PARLIS OF_731-2_2023
13.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Absolutes Halteverbot Am Dammgraben

Details im PARLIS OM_4709_2023
08.03.2024

Stellungnahme des Magistrats

Absolutes Halteverbot Am Dammgraben

Details im PARLIS ST_527_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 731/2 vom 01.08.2023

Betreff: Absolutes Halteverbot Am Dammgraben
Der Magistrat wird gebeten, auf der Nordseite der Straße Am Dammgraben, zwischen den Einmündungen von Buzzistraße und Müllerstraße, ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) im Kurvenbereich einzurichten.

Begründung:

Im besagten Straßenabschnitt Am Dammgraben abgestellte Fahrzeuge versperren die Sicht und verringern auch den Straßenquerschnitt, sodass kein Zweirichtungsverkehr mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, in diesem Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit alle Verkehrsteilnehmenden allzeit den Überblick über entgegenkommende Fahrzeuge haben. Kartenausschnitt Am Dammgraben, Quelle: OpenStreetMap Am Dammgraben vor Hausnummer 102 Am Dammgraben, Abzweig Müllerstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 527
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1