Absolutes Halteverbot Am Dammgraben
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Dammgraben — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Baumnachpflanzungen im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Trockenheit bringen21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der Kuhwaldsiedlung19.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben02.12.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Dammgraben per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Nordseite der Straße Am Dammgraben, zwischen den Einmündungen von Buzzistraße und Müllerstraße, ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) im Kurvenbereich einzurichten.
Begründung
Im besagten Straßenabschnitt Am Dammgraben abgestellte Fahrzeuge versperren die Sicht und verringern auch den Straßenquerschnitt, sodass kein Zweirichtungsverkehr mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, in diesem Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit alle Verkehrsteilnehmenden allzeit den Überblick über entgegenkommende Fahrzeuge haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2023OFOF 731/2Absolutes Halteverbot Am DammgrabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2023Sie sind hierOMOM 4709Absolutes Halteverbot Am DammgrabenDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 527Absolutes Halteverbot Am DammgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats