Absolutes Halteverbot Am Dammgraben
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Bisheriger Verlauf
01.08.2023
13.11.2023
08.03.2024
08.03.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 731/2 vom 01.08.2023
Betreff: Absolutes Halteverbot Am Dammgraben
Der Magistrat wird gebeten, auf der Nordseite der Straße Am Dammgraben, zwischen den Einmündungen von Buzzistraße und Müllerstraße, ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) im Kurvenbereich einzurichten. Begründung:
Im besagten Straßenabschnitt Am Dammgraben abgestellte Fahrzeuge versperren die Sicht und verringern auch den Straßenquerschnitt, sodass kein Zweirichtungsverkehr mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, in diesem Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit alle Verkehrsteilnehmenden allzeit den Überblick über entgegenkommende Fahrzeuge haben. Kartenausschnitt Am Dammgraben, Quelle: OpenStreetMap Am Dammgraben vor Hausnummer 102 Am Dammgraben, Abzweig Müllerstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 527
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1