Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
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Bisheriger Verlauf
23.05.2019
07.06.2019
16.09.2019
Antrag Ortsbeirat
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Details im PARLIS OF_1289-5_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Details im PARLIS OM_4708_2019Stellungnahme des Magistrats
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Details im PARLIS ST_1832_201923.05.2019
Antrag Ortsbeirat
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Details im PARLIS OF_1289-5_201907.06.2019
Anregung Ortsbeirat
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Details im PARLIS OM_4708_201916.09.2019
Stellungnahme des Magistrats
Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Details im PARLIS ST_1832_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 1289/5 vom 23.05.2019
Betreff: Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, entlang des Bordsteins an der Stresemannallee zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße eine Abgrenzung, z. B. durch Poller, errichten zu lassen, sodass die auf der Stresemannallee gegenüber der S-Bahn-Haltestelle parkenden Autos nicht mehr zum Teil auf dem Radweg parken können. Begründung:
Immer wieder kommt es vor, dass in diesem Abschnitt der Stresemannallee, der auch Schulweg für Kinder der Riedhofschule ist, Autos zum Teil auf dem Radweg parken und Radfahrer dann auf den Gehweg ausweichen müssen. Dies gefährdet dann die dort laufenden Fußgänger und führt zu Streitigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1832 Aktenzeichen: 66 2