Leerstand von Wohnraum beseitigen
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Trotz angespannter Wohnsituation stehen im Nordend Wohnungen leer. Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen (das Zweckentfremdungsverbot gibt es seit 2004 nicht mehr) ist der Prozentsatz dieses Leerstandes nicht exakt erfassbar. Es weisen aber von außen erkennbare Indizien darauf hin, dass der Leerstand mehr zu- als abnimmt. Markante Beispiele sind unter anderem die Wohnhäuser Berger Straße 6 - 8 sowie Rappstraße 6, die seit vielen Jahren leer stehen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4691 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 13.03.2019
Betreff: Leerstand von Wohnraum beseitigen Trotz angespannter Wohnsituation stehen im Nordend Wohnungen leer. Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen (das Zweckentfremdungsverbot gibt es seit 2004 nicht mehr) ist der Prozentsatz dieses Leerstandes nicht exakt erfassbar. Es weisen aber von außen erkennbare Indizien darauf hin, dass der Leerstand mehr zu- als abnimmt. Markante Beispiele sind unter anderem die Wohnhäuser Berger Straße 6 - 8 sowie Rappstraße 6, die seit vielen Jahren leer stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Landesregierung für die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots einzusetzen, denn es untersagt auch den dauerhaften Wohnungsleerstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2019OFOF 652/3Leerstand von Wohnraum beseitigenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4691Leerstand von Wohnraum beseitigenDirektanregung
- 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1498Leerstand von Wohnraum beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats