Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Bisheriger Verlauf
Auskunftsersuchen
Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage Glauburgschule
Details im PARLIS V_1656_2020Stellungnahme des Magistrats
Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage Glauburgschule
Details im PARLIS ST_1521_2020Antrag Ortsbeirat
Abstellmöglichkeiten für E-Bikes in der Quartiersgarage Lenaustraße
Details im PARLIS OF_577-3_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Details im PARLIS OM_4689_2023Stellungnahme des Magistrats
Abstellmöglichkeiten für E Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Details im PARLIS ST_303_2024Auskunftsersuchen
Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage Glauburgschule
Details im PARLIS V_1656_2020Stellungnahme des Magistrats
Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage Glauburgschule
Details im PARLIS ST_1521_2020Antrag Ortsbeirat
Abstellmöglichkeiten für E-Bikes in der Quartiersgarage Lenaustraße
Details im PARLIS OF_577-3_2023Anregung Ortsbeirat
Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Details im PARLIS OM_4689_2023Stellungnahme des Magistrats
Abstellmöglichkeiten für E Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Details im PARLIS ST_303_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße Vorgang: V 1656/20 OBR 3; ST 1521/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit er Möglichkeiten sieht, der wachsenden Zahl an E-Fahrrädern mit dauerhaften Abstell- und Auflademöglichkeiten in der Quartiergarage Lenaustraße Rechnung zu tragen;
2. wie viele Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder es in der Q uartiersgarage Glauburgstraße gibt; 3. ob zusätzliche mietbare Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder geschaffen werden können; 4. ob sich gegenüber dem Sachstand gemäß der Stellungnahme ST 1521 aus 2020 bezüglich der Möglichkeit zur Installation von E-Ladesäulen im Zuge der Installation weiterer Ladesäulen im öffentlichen Raum ein neuer Sachstand ergeben hat.