Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen
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Bisheriger Verlauf
05.08.2010
28.10.2010
09.02.2011
09.02.2011
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4688 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 05.08.2010
Betreff: Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen
An zahlreichen Kreuzungen im Nordend befinden sich markierte Flächen auf der Fahrbahn, die anzeigen, dass dort das Parken untersagt ist. Trotzdem ist zu beobachten, dass diese Flächen häufig mit geparkten Autos zugestellt sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf den markierten Flächen an Kreuzungen im Stadtteil, auf denen das Parken von Autos nicht gestattet ist, Fahrradbügel aufgestellt werden können, wie dies zum Beispiel an der Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße der Fall ist. Unter anderem sollte dies an folgenden Kreuzungen erfolgen: Eckenheimer Landstraße Ecke Schwarzburgstraße und Nordendstraße Vogelsbergstraße Ecke Günthersburgallee sowie Ecke Rotlintstraße Richard-Wagner-Straße Ecke Nordendstraße Spohrstraße Ecke Schwarzburgstraße Weberstraße Ecke Neuhofstraße und Wielandstraße Lenaustraße Ecke Glauburgstraße Lortzingstraße Ecke Neuhofstraße Glauburgstraße Ecke Spohrstraße Schleidenstraße Ecke Jahnstraße Musikantenweg Ecke Hegelstraße Burgstraße vor Haus Nr. 15 Diese Liste ist nicht vollständig. Weitere Kreuzungen können hinzugefügt werden. Begründung:
Die verbotswidrig geparkten Autos behindern besonders Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen beim gefahrlosen Queren der Straße. Fahrradbügel sind zum Fernhalten von Autos effektiver und ansehnlicher als Poller und bieten außerdem der wachsenden Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern im Stadtteil Abstellmöglichkeiten für ihre Räder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 303 Aktenzeichen: 66 2