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Blindensteine an den Fußgängerüberwegen

Vorlagentyp: OM
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 998/3 vom 11.08.2010

Betreff: Blindensteine an den Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen und gegebenenfalls zu prüfen, ob für die inzwischen an fast allen größeren Fußgängerüberwegen verlegten weißen Blindensteine mit Rillen in Gehrichtung unterschiedliche Materialien verwendet wurden, da einige von Anwohnern immer wieder als rutschig beschrieben werden. Hier muss sichergestellt werden, dass sie rutschsicher sind.

Begründung: Dem Ortsbeirat kommen immer wieder Beschwerden zu Ohren, dass einzelne Fußgängerüberwege durch diese Steine besonders bei Regen oder mit glatten Schuhsohlen, rutschig sind. Genannt wurden die Übergänge Burgstraße/Bornheimer Landstraße, Friedberger Platz/Koselstraße und Schwarzburgstraße/Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2010OFOF 998/3Blindensteine an den FußgängerüberwegenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. Oktober 2010Sie sind hier
    OMOM 4687Blindensteine an den Fußgängerüberwegen
    Direktanregung
  3. 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 305Blindensteine an den FußgängerüberwegenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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