Blindensteine an den Fußgängerüberwegen
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Glauburgstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 998/3 vom 11.08.2010
Betreff: Blindensteine an den Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen und gegebenenfalls zu prüfen, ob für die inzwischen an fast allen größeren Fußgängerüberwegen verlegten weißen Blindensteine mit Rillen in Gehrichtung unterschiedliche Materialien verwendet wurden, da einige von Anwohnern immer wieder als rutschig beschrieben werden. Hier muss sichergestellt werden, dass sie rutschsicher sind.
Begründung: Dem Ortsbeirat kommen immer wieder Beschwerden zu Ohren, dass einzelne Fußgängerüberwege durch diese Steine besonders bei Regen oder mit glatten Schuhsohlen, rutschig sind. Genannt wurden die Übergänge Burgstraße/Bornheimer Landstraße, Friedberger Platz/Koselstraße und Schwarzburgstraße/Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2010OFOF 998/3Blindensteine an den FußgängerüberwegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2010Sie sind hierOMOM 4687Blindensteine an den FußgängerüberwegenDirektanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 305Blindensteine an den FußgängerüberwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats