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Bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/Sportvereinen auch für Ehrenamtler im Ortsbezirk 5, insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ausweiten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/Sportvereinen auch für Ehrenamtler im Ortsbezirk 5, insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ausweiten

Details im PARLIS OF_945-5_2023
20.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/Sportvereinen auch für Ehrenamtler im Ortsbezirk 5, insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ausweiten

Details im PARLIS OM_4680_2023
05.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/Sportvereinen auch für Ehrenamtler im Ortsbezirk 5, insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ausweiten

Details im PARLIS ST_296_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 945/5 vom 20.09.2023 Betreff: Bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/Sportvereinen auch für Ehrenamtler im Ortsbezirk 5, insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ausweiten Der Magistrat wird gebeten, bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/ Sportvereinen auch für Ehrenamtler im Ortsbezirk 5, insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, auszuweiten.

Begründung:

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger leisten einen wichtigen Beitrag zum Wohle unserer Stadt. Umso wichtiger ist es, dass diese ihre Tätigkeit lange und gesund ausüben können. Hierzu kann sportliche Betätigung eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere Engagierte bei der Freiwilligen Feuerwehr leisten einen essenziellen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Es ist daher angezeigt, dass diese sich sportlich fit halten und auch bestehende Kooperationen der Stadt Frankfurt mit Fitnessstudios/Sportvereinen in Anspruch nehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 296