Neue Wege auf dem Parlamentsplatz
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Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 36/4 vom 15.08.2016
Betreff: Neue Wege auf dem Parlamentsplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die neu gepflasterten Wege auf dem Parlamentsplatz nur zur Hälfte gepflastert und die andere Hälfte in ihrem ursprünglichen Zustand gelassen wurde. Ist der Magistrat zufrieden mit der Ausführung der Pflasterung?
Begründung: Seit Kurzem gibt es auf dem Parlamentsplatz zwei neu gepflasterte Wege, welche binnen kürzester Zeit zu Beschwerden bei den Anwohnerinnen und Anwohnern im Viertel geführt haben. Die Wege unterscheiden sich in ihrer Art der Pflasterung und vor allem in ihrer Qualität stark von den anderen auf dem Platz. Die neue Pflasterung ist uneben und bedeckt nur die Hälfte der zwei Wege. Gerade auch für ältere Menschen mit Gehhilfen stellen solche Wege ein Hindernis dar. Dies sind die zwei neuen Wege auf dem Parlamentsplatz. Die neue Pflasterung ist sehr uneben und mit groben Steinen angefertigt worden. Hier wird die unterschiedliche Qualität der Pflasterung deutlich: links ein Teil des alten Wegs, welcher auf den neu gepflasterten Weg trifft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 36/4Neue Wege auf dem ParlamentsplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. August 2016Sie sind hierOMOM 465Neue Wege auf dem ParlamentsplatzDirektanregung
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1653Neue Wege auf dem ParlamentsplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats