Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.10.2015

Antrag Ortsbeirat

Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied

Details im PARLIS OF_1520-6_2015
03.11.2015

Anregung Ortsbeirat

Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied

Details im PARLIS OM_4658_2015
15.01.2016

Stellungnahme des Magistrats

Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied

Details im PARLIS ST_128_2016
03.02.2020

Antrag Ortsbeirat

Flüssigen Verkehr in der Oeserstraße ermöglichen

Details im PARLIS OF_1226-6_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4658 entstanden aus Vorlage: OF 1520/6 vom 19.10.2015

Betreff: Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
Der Magistrat wird gebeten, durch die Einrichtung von wechselseitig markierten Parkflächen in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied die Möglichkeit zum Überholen und für Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erschweren.

Begründung:

Es wurde mehrfach beobachtet, dass das Teilstück der Oeserstraße zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Ebenso werden dort innerhalb der Tempo 30-Beschilderung Autos überholt. Die Oeserstraße ist ein Schulweg für Grundschüler, welche die Niddaschule besuchen, und auch ein Weg für Kindergartenkinder, welche die an der Oeserstraße gelegenen beiden Kindergärten aufsuchen. Zwei Bushaltestellen befinden sich in diesem Abschnitt. Es gibt auf diesem Teilstück nur zwei eingerichtete Querungshilfen, eine Ampelanlage im Bereich der Schule und ein Zebrastreifen im Bereich der Einmündung mit der Bolongarostraße und der Straße Alt-Nied. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Sicherlich gab es auch den einen oder anderen Verstoß, aber das Überholen in einem Tempo-30-Bereich wird dadurch nicht erfasst bzw. ermittelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 128 Antrag vom 03.02.2020, OF 1226/6