Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße
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Wasgaustraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.09.2026.
- Unterliederbach: Freigabe der Wasgaustraße für den Radverkehr in Gegenrichtung28.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sperrmüllablagerung auf der Brücke über dem Liederbach29.10.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wasgaustraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 1525/6 vom 24.10.2015
Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Liederbacher Straße im Abschnitt vom Otto-Ernst-Weg bis zur Wasgaustraße einzuführen.
Begründung: Bürger und Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass es aufgrund von erhöhten Geschwindigkeiten und der alleenartigen Straße zu gefährlichen Situationen kommt. Autofahrer erblicken querende Fußgänger zu spät. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung würde dieses Risiko drastisch reduziert. Der benannte Abschnitt stellt für viele Kinder aus Unterliederbach den Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule dar. Um eine Gefährdung von Schulkindern zu verhindern, sollte auf dem Abschnitt Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2015OFOF 1525/6Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2015Sie sind hierOMOM 4649Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 334Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats