Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 463 entstanden aus Vorlage: OF 177/6 vom 20.10.2011
Betreff: Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der gerade begonnenen Erneuerung der Otto-Brenner-Straße eine Fahrbahnschwelle bzw. eine Fahrbahnerhöhung etwa in Höhe der Hausnummer 16 auf der Fahrbahn aufzubringen .
Begründung: In der Otto-Brenner-Straße ist gerade mit der Grundsanierung der Straße begonnen worden. Vonseiten der Anwohner ist darauf hingewiesen worden, dass es durch mutwillige Raser in der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen sowie auch zu unnötigen Lärmbelästigungen kommt (z.B. durch aufheulende Motoren beim Gasgeben oder durch quietschende Reifen beim Abbremsen am Wendekreis am Ende der Straße oder vor der Ampel bei der Ausfahrt auf die Westerbachstraße). Eine Schwelle bzw. eine Erhöhung der Fahrbahn im Zuge der sowieso gerade stattfindenden Fahrbahnsanierung würde sicher zur Beruhigung der Verkehrssituation beitragen. Die genannte Stelle liegt ziemlich genau in der Mitte der Straße, also an dem wohl geeignetsten Punkt. Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung haben schon signalisiert, dass die Maßnahme problemlos umzusetzen sei. Sie möchten dazu aber das Votum des Ortsbeirates 6. Da der Umbau schon begonnen hat und voraussichtlich bis Ende November abgeschlossen sein wird, ist ein zeitnaher Beschluss erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2011OFOF 177/6Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 463Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-StraßeDirektanregung
- 24. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 334Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats