Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar
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Strubbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg22.07.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Strubbergstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015
Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann.
Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2015OFOF 543/7Bürgersteig vor dem Haus .In der Au 14. durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbarOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4587Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbarDirektanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 40Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und der Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbarStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats