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Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.06.2015

Antrag Ortsbeirat

Bürgersteig vor dem Haus .In der Au 14. durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

Details im PARLIS OF_543-7_2015
06.10.2015

Anregung Ortsbeirat

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

Details im PARLIS OM_4587_2015
11.01.2016

Stellungnahme des Magistrats

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und der Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

Details im PARLIS ST_40_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015

Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar
Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann.

Begründung:

Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1