Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
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Bisheriger Verlauf
05.10.2011
25.10.2011
20.02.2012
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Details im PARLIS OF_155-6_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Details im PARLIS OM_457_2011Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Details im PARLIS ST_289_201205.10.2011
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Details im PARLIS OF_155-6_201125.10.2011
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Details im PARLIS OM_457_201120.02.2012
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Details im PARLIS ST_289_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 457 entstanden aus Vorlage: OF 155/6 vom 05.10.2011
Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Vorgang: OM 4788/10 OBR 6; ST 146/11; OA 1250/11 OBR 6; ST 766/11 Der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendigen Plätze für die Kinderbetreuung in Zeilsheim zu schaffen. Dafür würden sich die Räume der Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbands (EKHN) in der Rombergstraße 63 (Kirche Taunusblick) anbieten, die sofort angemietet oder angekauft werden könnten. And ere Objekte, in denen eine Kinderbetreuung möglich wäre, gibt es in Zeilsheim derzeit nicht. Begründung:
In Zeilsheim herrscht ein großer Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im Kindergartenalter. Es müssen nun schnell geeignete Maßnahmen erfolgen, um kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Kinder und Eltern in Zeilsheim zu erzielen. Die evangelische Kirche Taunusblick steht seit geraumer Zeit zum Verkauf und stünde somit sofort für die Einrichtung einer Kinderbetreuung zur Verfügung. Sie grenzt unmittelbar an eine Kindertagesstätte an und es bietet sich an, hier gemeinsam eine vergrößerte Einrichtung für alle Kinder zu schaffen. Als Zentrum der Siedlung Taunusblick sollte das Haus auch für die Gruppen und Einrichtungen der Jugendbetreuung und Seniorengemeinschaften zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist unbestreitbar vorhanden. Ein Träger hat bereits Interesse beim Ortsbeirat 6 bekundet und möchte mit einem sicherlich vernünftigen Konzept alle Altersgruppen einbinden. Dazu ist jedoch der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 289 Aktenzeichen: 40 4