Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel/Poller anbringen
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Bisheriger Verlauf
23.09.2023
10.10.2023
05.12.2023
Antrag Ortsbeirat
Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen
Details im PARLIS OF_993-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel/Poller anbringen
Details im PARLIS OM_4568_2023Stellungnahme des Magistrats
Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel/Poller anbringen
Details im PARLIS ST_2405_202323.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen
Details im PARLIS OF_993-1_202310.10.2023
Anregung Ortsbeirat
Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel/Poller anbringen
Details im PARLIS OM_4568_202305.12.2023
Stellungnahme des Magistrats
Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel/Poller anbringen
Details im PARLIS ST_2405_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4568 entstanden aus Vorlage: OF 993/1 vom 23.09.2023
Betreff: Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel/Poller anbringen
Der Magistrat wird gebeten, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln oder Pollern vor Falschparkenden zu schützen. Die Fahrbahn muss weiterhin barrierefrei überquerbar sein. Begründung:
Damit die o. g. Sitzbankbereiche barrierefrei zugänglich sind, wurde der Bordstein abgesenkt. Dies lädt jedoch zum illegalen Beparken des Gehwegs ein, sodass dieser nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Da es bei den auf der Südseite gelegenen Wohngebäuden keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sollen Fahrradbügel angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2023, ST 2405 Aktenzeichen: 66-22