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Beschilderung Kreuzung AltNiederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel - Schüttgrabenstraße - Spielsgasse

Details im PARLIS OF_346-8_2023
21.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Beschilderung Kreuzung AltNiederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse

Details im PARLIS OM_4538_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Beschilderung Kreuzung Alt Niederursel/Schüttgrabenstraße/Spielgasse

Details im PARLIS ST_176_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4538 entstanden aus Vorlage: OF 346/8 vom 05.09.2023

Betreff: Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel/Schüttgrabenstraße/Spielsgasse Der Magistrat wird gebeten, an der oben angegebenen Einmündung an der Ecke Spielsgasse/Alt-Niederursel ein Verkehrszeichen anzubringen, das deutlich macht, dass an dieser Kreuzung rechts vor links gilt. Dies kann z. B. durch das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Verkehrszeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) gewährleistet werden.

Begründung:

Nachdem vonseiten des Straßenverkehrsamtes an der o. g. Kreuzung in Niederursel der seit vielen Jahren dort hängende Verkehrsspiegel abmontiert wurde, da die Laterne keine genügende Standsicherheit aufweist, kommt es hier immer wieder zu brenzligen Situationen, gelegentlich auch zu leichten Unfällen. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich für Verkehrsteilnehmer, die aus der Spielsgasse kommen, da die gegenüberliegende Schüttgrabenstraße leicht versetzt in die Straße Alt-Niederursel mündet. Die Verkehrssituation wird für Radfahrer erschwert, da die Kreuzung am Ende einer Steigung liegt. An der Einmündung der Schüttgrabenstraße auf die Straße Alt-Niederursel auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung hängt das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), welches vor Radfahrern, die die Straße Alt-Niederursel entgegen der Einbahnstraße nutzen dürfen, warnt. Ein von rechts kommendes Auto ist aufgrund der Einbahnstraßenreglung nicht möglich. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 176
Beratung im Ortsbeirat: 8