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Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

Details im PARLIS OF_337-8_2023
21.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

Details im PARLIS OM_4533_2023
07.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

Details im PARLIS ST_1129_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 05.09.2023

Betreff: Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern
Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Wohnheim für Geflüchtete der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Oberschelder Weg 22 und dem Max-Kirschner-Weg eine gut sichtbare Verbindung herzustellen, die es den Kindern aus dem Wohnheim erleichtert, den Bolzplatz im Max-Kirschner-Weg zum Spielen zu erreichen. Für diese Maßnahme soll keine Versiegelung stattfinden.

Begründung:

Zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten soll den Kindern aus dem Wohnheim ein leichterer Zugang zu dem direkt benachbarten, aber derzeit nur durch einen Umweg über die Wendeschleife der Heddernheimer Landstraße erreichbaren Fußballspielplatz am Urselbach ermöglicht werden. Da das zwischen Oberschelder Weg 22 und Max-Kirschner-Weg gelegene Grundstück nach Informationen des Ortsbeirates städtisch (Amt für Bau und Immobilien) ist, kann hier leicht Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1129
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2